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Rauchmelderpflicht für jeden Haushalt

Der Eigentümer ist verantwortlich

Der Gesetzgeber nimmt die Eigentümer in die Pflicht. Sie sind für Installation und Wartung eines Rauchmelders in Fluren sowie Schlaf- und Kinderzimmern verantwortlich. Die jährliche Wartung garantiert, dass der Lebensretter im Ernstfall seinen Dienst auch wahrnimmt. Ist ein Rauchmelder im Brandfall nicht betriebsbereit, haftet der Eigentümer, außer er kann die jährliche Prüfung nachweisen. Dies gilt sowohl für privat genutzte als auch vermietete Wohnräume.

Viel zu wenig Haushalte sind geschützt.

Otto Fürst, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz, ist sich sicher: „Bei Neubauten wurde die gesetzliche Installationspflicht gut umgesetzt. Die Gefahr lauert in den vielen Eigentumswohnungen und Eigenheimen. Noch lange sind nicht alle ausgerüstet. Dabei können wir aus unserer täglichen Erfahrung sagen, dass Rauchmelder wirkliche Lebensretter sind.“

500 Brandtote jedes Jahr

In Deutschland sterben immer noch jährlich rund 500 Menschen bei Gebäude-bränden, überwiegend in Privathaushalten. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel der Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Brandrauch entwickelt sich unvorstellbar schnell und verhindert dadurch eine sichere Flucht aus dem Gebäude. Rauchwarnmelder warnen Sie auch im Schlaf rechtzeitig, damit Sie sich in Sicherheit bringen können.

(Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de)

Die Rauchmelderpflicht in Rheinlandpfalz ist in der neusten Fassung der Landesbauordnung Rheinland Pfalz (LBauO) §44 Abs. 6 nachzulesen.

Weitere Infos unter: www.rauchmelder-lebensretter.de